Umsatzsteuer bei Legen des Hauswasseranschlusses
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 04.02.2021 ein Schreiben "Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen, BFH-Urteil vom 7. Februar 2018, XI R 17/17" veröffentlicht.
GZ III C 2 -S 7221/19/10004 :001
Umsatzsteuer bei Legen des Hauswasseranschlusses
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 04.02.2021:
"Mit Urteil vom 7. Februar 2018, XI R 17/17 (BStBl 2021 II. S. XXX), hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert."
Das BMF hat das Schreiben vom 04.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2021
15.02.2021
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