Umsatzsteuervergünstigung für Nato Standing Joint Logistics Support Group Headquarters
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.02.2021 ein Schreiben "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere; Anerkennung des Standing Joint Logistics Support Group Headquarters (SJLSG HQ) als NATO-Hauptquartier" veröffentlicht.
GZ III C 3 -S 7493/19/10001 :003
Umsatzsteuervergünstigung für Nato Standing Joint Logistics Support Group Headquarters
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 08.02.2021:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Absatz 2 Nummer 7 des o. g. BMF-Schreibens vom 22. Juli 2011 in der Fassung des o. g. BMF-Schreibens vom 8. August 2017 wie folgt gefasst:
"„7. Andere
a) EF 2000 Transhipment Depot, Erding b) Standing Joint Logistics Support Group Headquarters""
Das BMF hat das Schreiben vom 08.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2021
15.02.2021
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