Verlangen nach Zahlung des vollen Flugpreises bei Buchung zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 16.02.2016 auf seine Urteile vom 16.02. 2016 (Aktenzeichen X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) hin. Danach dürfen inländische Luftfahrtgesellschaften und Betreiber von Internetplattform, die Flugbeförderungsdienstleistungen anbieten, die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags verlangen.
Zitat aus der Pressemitteilung 41/2016 des BGH:
"Die gebotene Interessenabwägung erfordert es auch nicht, eine Vorauszahlung auf eine Anzahlung bei Vertragsschluss (in Höhe von regelmäßig maximal 20 % des Flugpreises) und eine (höchstens 30 Tage vor Flugantritt fällige) Restzahlung zu beschränken, wie dies der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Reisevertragsrecht entspräche (hierzu: BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335)."
Das BGH hat die Pressemitteilung 41/2016 vom 16.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2016
22.02.2016