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Verlangen nach Zahlung des vollen Flugpreises bei Buchung zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 16.02.2016 auf seine Urteile vom 16.02. 2016 (Aktenzeichen X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) hin. Danach dürfen inländische Luftfahrtgesellschaften und Betreiber von Internetplattform, die  Flugbeförderungsdienstleistungen anbieten, die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags verlangen.

Zitat aus der Pressemitteilung 41/2016 des BGH:
"Die gebotene Interessenabwägung erfordert es auch nicht, eine Vorauszahlung auf eine Anzahlung bei Vertragsschluss (in Höhe von regelmäßig maximal 20 % des Flugpreises) und eine (höchstens 30 Tage vor Flugantritt fällige) Restzahlung zu beschränken, wie dies der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Reisevertragsrecht entspräche (hierzu: BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335)."

Das BGH hat die Pressemitteilung 41/2016 vom 16.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof 

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2016
22.02.2016 

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