Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 16.02.2016 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Das BMF weist darauf hin, dass in bestimmten Fällen die Vorsteuer im Vorsteuer-Vergütungsverfahren nicht vergütet wird.
Das BMF hat das Schreiben vom 16.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2016
22.02.2016