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 der guten Ideen

COLLEGA-Verbund-Programm HSC-FinanzPlus

Das Update 5.2. ist bei den Anwendern. Aus den ausführlichen Update-Nachrichten ergibt sich: Das Modul „Veröffentlichung Bundesanzeiger“ wurde verbessert. Der Ablauf wurde vereinfacht und entspricht dem Assistenten zur Erstellung der E-Bilanz. Die handelsrechtlichen Rechenvorschriften wurden an das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angepasst. Viele weitere Änderungen, Anpassungen und Verbesserungen ergeben sich aus der Versionshistorie.

Kurzer Überblick über dieses Voll-Profi-Programm:

Jede Buchung wird automatisch in drei Rechenkreisen gespeichert: Nach handelsrechtlicher, steuerrechtlicher und vom Anwender beliebig gestaltbarer betriebswirtschaftlicher Berechnung. Jeder Rechenkreis hat eigene Abschreibungsmöglichkeiten. Es können bestimmte Buchungen - zum Beispiel latente Steuern - in nur einem Rechenkreis erfasst werden.

Alles was das Finanzamt haben möchte - die verschiedenen Taxonomien für die E-Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und alles zur Umsatzsteuer - bis zur konsolidierten Umsatzsteuer für Organschaften - sowie zusammenfassende Meldungen steht zur Verfügung.

Kaufleute und Buchhalter freuen sich über die komfortable Offene-Postenverwaltung einschließlich Mahnwesen.

Controller finden eine unendlich tiefe in die Finanzbuchführung integrierte Kostenstellen- und  Kostenträgerbuchführung.

Schließlich ist eine Mengenbuchführung integriert. Man erfasst einen Zu- oder Angang von 100 Schrauben, das Programm sucht den hinterlegten Preis und bucht die Menge und den Betrag. Eine Eingabe erzeugt beide Buchungen.

Die Übernahmen aus dem revisionssicheren Kassenprogramm und Rechnungseingangsbuch vermeiden Doppelerfassungen, eingescannte Belege werden mit dem Buchungssatz verknüpft und können jederzeit angezeigt werden.

Der Daten-Import aus anderen Buchführungssystemen ist möglich.

Jahresabschlüsse können nach Handelsrecht, Steuerrecht, als E-Bilanz oder als BML-Abschluss und natürlich auch nach individueller selbst gewählter Gliederung erstellt werden. Konzerne verwenden das Konsolidierungsprogramm zur Erstellung von Konzernabschlüssen.

Haben Sie Lust, sich das Programm in aller Ruhe anzuschauen? Sie können es hier downloaden.

Und wenn Sie Fragen haben: Hier ist unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2017
13.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html