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 der guten Ideen

Gesetzliches Betreuungsrecht der Ehegatten oder Lebenspartner

Der Bundesrat hat am 15.02.2017 eine so genannte Formulierungshilfe vorgelegt, nach der Ehegatten und Lebenspartner über Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe für den jeweils anderen entscheiden können, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist.

Nach der Mitteilung des Bundesrats wird der Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesrates am 16.02.2017 in erster Lesung beraten. Wann und in welcher Fassung er den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung wird sich der Bundesrat abschließend damit befassen

Der Bundesrat hat seine Veröffentlichung vom 15.02.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2017
13.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html