Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Knöllchen des Paketzustellers kein Arbeitslohn

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter 02/2017 auf sein Urteil vom 31.01.2017 (Aktenzeichen 15 K 3998/15 U) hin. Danach stellen die vom Arbeitgeber wegen Falschparkens ihrer Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete  bezahlten Verwarnungsgebühren keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Das Urteil betrifft nur Paketzusteller. Der Arbeitgeber erstattet diesen nur die im Zusammenhang mit der Paketzustellung angefallenen Verwarnungsgelder.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat das Urteil vom 31.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2017
13.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html