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Erbe muss Steuerhinterziehung des Erblassers berichtigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 07/2018 vom 07.02.2018 auf sein Urteil vom 29.08.2017 (Aktenzeichen VIII R 32/15) hin. Danach muss ein Erbe, wenn er vor oder nach dem Erbfall von einer Steuerhinterziehung des Erblassers erfährt, die Steuererklärungen berichtigen. Der Erbe begeht eine Steuerhinterziehung, wenn er die Selbstanzeige unterlässt.

Zitat aus der Pressemitteilung 07/2018 des BFH:
"Diese Steuerhinterziehung führt dazu, dass sich bei allen Miterben die Festsetzungsfrist für die verkürzte Steuer nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert. Wie der BFH hervorhebt, trifft dies auch den Miterben, der weder selbst eine Steuerhinterziehung begangen hat noch von dieser wusste."

Der BFH hat die Pressemitteilung 07/2018 vom 07.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2018
19.02.2018

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