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Erbschaftsteuer: Für Anwendung der Fortgeltungsregelung Eintritt des Erbfalls oder Festsetzung der Steuer maßgeblich?

Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 4/2017 auf sein Urteil vom 28.04.2017 (Aktenzeichen 3 K 293/16) hin. Der Rechtsstreit ging um die Frage, ob ein Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hat, für das aber eine Frist für die Fortgeltung und Neuregelung angeordnet wurde, im Falle des Erbschaftsteuerrechts der Eintritt des Erbfalls maßgeblich ist oder die Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Das Gericht hat entschieden, dass für die Frist der Fortgeltung der Eintritt des Erballs maßgeblich ist.

Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen des BFH II B 108/17). 

Das FG Hamburg hat die Pressemitteilung 4/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Hamburg 

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2018
19.02.2018

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