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Haftung des Grundstückseigentümers für einen von einem Handwerker verursachten Schaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 28/2018 vom 09.02.2018 auf sein Urteil vom 09.02.2018 (Aktenzeichen V ZR 311/16) hin. Danach haftet ein Grundstückseigentümer für den Schaden, den ein von ihm beschäftigter Handwerker verursacht hat. Im Urteilsfall war der Handwerker in Insolvenz gefallen, die Versicherung des beschädigten Nachbargebäudes verlangte von den Grundstückseigentümern den Ersatz des Schadens.

Das ist ein wirklich tragischer Fall, wobei die Folgen hätten vermieden werden können.

Eine Ehepaar beauftragte einen Dachdecker mit Reparaturarbeiten. Dieser verursachte einen Brand, bei dem das Haus es Ehepaars vollständig zerstört wurde. Das Nachbargebäude wurde auch beschädigt, die Versicherung ersetzte den Nachbarn den Schaden von knapp 100.000 €. Den Handwerker konnte die Versicherung nicht in Regress nehmen, weil er insolvent war. Das Urteil des BGH kam zu dem Ergebnis, dass das Ehepaar der Versicherung den Schaden ersetzten muss.

Hinweise: 
1. Nachweis des Handwerkers auf eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Auch Nachweis, dass er seine Versicherungsprämie bezahlt hat. Wenn er diese Nachweise nicht erbringt, kann er keinen Auftrag bekommen.
2. Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, die dann den Fremdschaden übernehmen müsste.
3. Laufende Überprüfung - zum Beispiel alle 3 Jahre - ob die eigenen Versicherungen (zum Beispiel Wohngebäudeversicherung Brand, Wasser, Einbruch, Sturm, Elementar) ausreichenden Schutz bieten. Diese turnusmäßige Überprüfung sollte unabhängig von Bau- oder Reparaturmaßnahmen erfolgen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 28/2018 vom 09.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2018
19.02.2018

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