Ortsverlegung: Seminar 28.02.2018 Verfahrensdokumentation und Kassen-Nachschau
Danke für die zahlreichen Buchungen. Die Steuerberaterkammer München hat den Ort des Seminars am 28.02.2018 verlegt:
Munich Marriott Hotel, Berliner Straße 93 80805 München (U6 Nordfriedhof). Das Hotel liegt gegenüber dem Ende der A9 in Freimann.
Buchungen für das Seminar "Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD und der ab 2018 neuen Kassen-Nachschau nach § 146b AO" sind noch möglich. Es sind noch wenige Plätze verfügbar.
Ihre Referenten:
Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK)
Referent bei zahlreichen Seminaren und Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation
und
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck
Themenschwerpunkte
Die Verfahrensdokumentation (VD)
Fragen
• Was sind die wesentlichen Inhalte der VD?
• Müssen Überschussrechner eine VD vorlegen?
• Bedeutung des Internen Kontrollsystem für den Anwendungserlass zu § 153 AO?
• Ist eine rückwirkende Erstellung der VD zulässig?
• Wann müssen neue Versionen der VD erstellt werden?
• Welche Folgen ergeben sich aus einer fehlenden oder ungenügenden VD?
• Welcher Rechtsschutz besteht bei Streit über die VD?
Probleme bei Erstellung einer VD: Die richtige Kassenführung
• Pflicht zur täglichen Kassenführung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
• Pflicht zur Einzelaufzeichnung : Offene Ladenkasse.
• Papierkassenbuch | elektronisches Kassenbuch | Registrierkasse
• Merkmale der Kassensturzfähigkeit.
• EC-Kartenumsätze als Bareinnahmen?
• Keine Kassenführung, da niemals Bareinnahmen (nur Ausgabenkasse)
• Gründe für: Kasse wird verworfen, Einnahmen werden geschätzt
Vorteile der VD für steuerliche Berater
• Verminderung der steuerlichen Risiken.
• Vermeidung von Haftungsansprüchen.
Refinanzierung der Kosten durch Rationalisierung der Kanzlei.
• Neue Geschäftsfelder: Beratung bei VD, Betriebswirtschaft, digitaler Transformation.
Die Kassen-Nachschau
• Auswahl der einer Kassennachschau unterliegenden Betriebe?
• Erscheint der Prüfer ohne vorherige Ankündigung?
• Unterschied zur Umsatzsteuer-Nachschau?
• Wie läuft die Kassennachschau ab?
• Wie weist der Prüfer sich aus?
• Kann die Prüfung vertagt werden, z.B. bei starkem Geschäftsverkehr?
• Muss dem Prüfer der Kassenbestand vorgezählt werden?
• Welche Unterlagen sind dem Prüfer vorzulegen?
• Was sind für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte im Sinn § 146b AO?
• Wann und wie wird die Kassennachschau abgeschlossen?
• Anlässe für einen sofortigen Übergang zur Außenprüfung (§ 146b Abs. 3 AO)?
Die offizielle Einladung wurde durch die Steuerberaterkammer München versandt und kann von der Homepage der Steuerberaterkammer downgeladen werden (10 € Nachlass bei Online-Buchung).
Link Homepage Steuerberaterkammer
Die Einladung der Steuerberaterkammer München finden Sie über diesen Link
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2018
19.02.2018
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