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 der guten Ideen

DBA Finnland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 19.02.2016 darauf hin, dass das Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet wurde.

Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten. Es muss noch von den Parlamenten in Finnland Und Deutschland ratifiziert werden.

Das BMF hat das Schreiben vom 24.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link  Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2016
29.02.2016 

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