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 der guten Ideen

Essenszuschuss auch ohne Papier-Essenmarken

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 24.02.2016 auf die Voraussetzungen hin, nach denen arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten zu behandeln sind, die ohne Papier-Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) gewährt werden.

Das BMF hat das Schreiben vom 24.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link  Homepage Bundesfinanzministerium

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2016
29.02.2016 

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