Essenszuschuss auch ohne Papier-Essenmarken
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 24.02.2016 auf die Voraussetzungen hin, nach denen arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten zu behandeln sind, die ohne Papier-Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) gewährt werden.
Das BMF hat das Schreiben vom 24.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2016
29.02.2016