Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) weist in seiner Pressemitteilung vom 23.02.2016 auf seinen Beschluss vom 16.02.2016 (Aktenzeichen 7 V 237/15) hin.
Zitat:
"Nach Auffassung des Senats bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, weil die Kinderfreibeträge bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung aus mehreren Gründen verfassungswidrig zu niedrig sind. "
Das FG hat die Pressemitteilung vom 23.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2016
29.02.2016