Bilanzierung von Pfandgeldern
Die Bilanzierung von Pfandgeldern kann nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.01.2013 (Aktenzeichen I R 33/11) erfolgen. Das Teil das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.02.2019 mit.
Gleichzeitig hat das BMF das diesen Grundsätzen zum Teil entgegenstehende BMF-Schreiben vom 13. Juni 2005 (BStBl I S. 715) aufgehoben.
Das BMF hat das Schreiben vom 21.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht.Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2019
27.02.2019
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