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 der guten Ideen

Bilanzierung von Pfandgeldern

Die Bilanzierung von Pfandgeldern kann nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.01.2013 (Aktenzeichen I R 33/11) erfolgen. Das Teil das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 19.02.2019 mit.

 

Gleichzeitig hat das BMF das diesen Grundsätzen zum Teil entgegenstehende BMF-Schreiben vom 13. Juni 2005 (BStBl I S. 715) aufgehoben.

Das BMF hat das Schreiben vom 21.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht.Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2019
27.02.2019

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