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Firmenwagennutzung durch Ehegatten bei Minijob-Beschäftigung

"Die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen." Das ergibt sich aus der Pressemitteilung 08/2019 vom 26.02.2019 aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.10.2018 (Aktenzeichen X R 44/17).

In dem Rechtsstreit kam der BFH zu dem Ergebnis, dass eine fremdunübliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses vorliege und dass eine derartige Vereinbarung zwischen fremden Dritten nicht zustande käme. Der BFH sah es als unüblich an, dass der Ehegatte im Rahmen der Minijob-Beschäftigung den Firmenwagen uneingeschränkt und ohne Vereinbarung einer Selbstbeteiligung - wohl beim Überschreiten einer bestimmten Grenze - nutzen durfte.

Der BFH hat die Pressemitteilung 06/2019 vom 20.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2019
27.02.2019

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