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 der guten Ideen

Haftung für Umsatzsteuer bei Handel im Internet

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in zwei Schreiben vom 17.12.2018 und 28.01.2019 darauf hin, dass durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I S. 2338)  besondere Pflichten und eine Haftung für den Handel mit Waren im Internet eingeführt wurden.

Das BMF hat die beiden Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht.

Schreiben vom 17.12.2018 Link zur Homepage der Bundesfinanzministeriums

Schreiben vom 28.01.2019 Link zur Homepage des Bundesfinanzministeriums 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2019
27.02.2019

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