Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten Lohnsteuer-Wert
Das Bundesfinanzministerium hat am 17.12.2019 ein Schreiben "Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 29. November 2019 (BGBl. I Seite 1997); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2020" veröffentlicht.
Zitat aus der Einleitung des BMF-Schreibens vom 17.12.2019:
"Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2020 gewährt werden,
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro,
b) für ein Frühstück 1,80 Euro"
Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2020
24.02.2020
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