Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten Lohnsteuer-Wert

Das Bundesfinanzministerium hat am 17.12.2019 ein Schreiben "Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 29. November 2019 (BGBl. I Seite 1997); Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2020" veröffentlicht.

Zitat aus der Einleitung des BMF-Schreibens vom 17.12.2019:
"Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2020 gewährt werden,  
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro,
b) für ein Frühstück 1,80 Euro
"

Das BMF hat das Schreiben vom 17.12.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2020
24.02.2020

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!