Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern geändert
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.02.2021darauf hingewiesen, dass das DBA mit Zypern geändert wurde, die Änderung aber noch nicht in Kraft getreten ist.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern geändert
Zitat aus der Mitteilung des BMF vom 19.02.2021:
"Das am 19. Februar 2021 unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in Zypern sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts sowie den sogenannten „Authorized OECD Approach“ im bilateralen Verhältnis zu Zypern um. "
Die Mitteilung des BMF vom 19.02.2021 wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Das Änderungsprotokoll des DBA mit Zypern wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2021
01.03.2021
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