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FAQ Hilfen für Soloselbständige

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) haben einen am 27.02.2021 aktualisierten FAQ zur „Neustarthilfe für Soloselbständige“ veröffentlicht.
GZ IV S 3 - S 2190/21/10002 :013

FAQ Hilfen für Soloselbständige

Zitat aus dem BMWi - BMF - Schreiben Stand 27.02.2021:
"Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Der einmalige Zuschuss von bis zu 7.500 Euro wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gewährt und umfasst den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Die FAQ sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Soloselbständige gedacht.
Soloselbständige, die anteilige Förderung von Fixkosten geltend machen möchten, werden auf die FAQ zur „Überbrückungshilfe III für kleine und mittlere Unternehmen“ verwiesen.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist nicht möglich.
Stand 27.02.2021 (Fragen mit geändertem Text gelb markiert, Updates kursiv dargestellt)."

Das BMWi - BMF - Schreiben Stand 27.02.2021 wurde auf der Homepage der beiden Ministerien veröffentlicht. Link Homepage der Veröffentlichung

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2021
01.03.2021

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