Steuerberater-Vergütung für Verwaltungsverfahren nach § 40 StBVV
Die Steuerberaterkamme München weist in ihren Kammermitteilungen vom Oktober 2020 unter "Die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nach § 40 StBVV" darauf hin, dass Steuerberater und Rechtsanwälte für derartige Verfahren nunmehr die gleiche Vergütung erhalten. Das wurde durch den pauschalen Hinweis in § 40 StBVV erreicht, dass die für die Vergütung der Steuerberater nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden sind.
Steuerberater-Vergütung für Verwaltungsverfahren nach § 40 StBVV
Der Hinweis der Steuerberaterkammer München basiert auf einer Veröffentlichung der Bundessteuerberaterkammer.
Die Steuerberaterkammer München hat die Mitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Steuerberaterkammer München
COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2021
01.03.2021
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