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 der guten Ideen

Bestandskräftige Steuerbescheide ab 01.01.2017 leichter zu ändern

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker Nr. 533 vom 03.03.2017 auf die Neuregelung hin.
 
In die Abgabenordnung wurde eine neue Bestimmung aufgenommen:
"§ 173a: „Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde
bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat.“
 
Diese Regelung war notwendig, da Finanzbeamte die elektronisch abgegebenen Steuererklärungen nur eingeschränkt prüfen.
 
Der LSWB hat den Praxisticker 533 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB
 
05.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html