Elektronische Kassen für Unternehmer
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat im Januar 2017 ein Merkblatt "Elektronische Kassen Information für Unternehmer" veröffentlicht.
Zitat:
"In vielen Unternehmen werden Registrierkassen oder PC-Kassensysteme zur Erlöserfassung eingesetzt. Der Einsatz der Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Im Verhältnis zur Steuerbehörde muss der Steuerpflichtige für eine sachgerechte und insbesondere die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit gewährleistende Struktur und Organisation seiner Aufzeichnungen sorgen. Er ist für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeitsvoraussetzungen selbst verantwortlich. Eine Verpflichtung zum Einsatz elektronischer Kassen besteht nicht. Damit ermöglichen auch sogenannte "offene Ladenkassen" eine ordnungsgemäße Kassenführung. Aber auch diese Art der Erlöserfassung ist an umfangreiche Aufzeichnungspflichten geknüpft."
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass § 146 Abs. 1 Satz 2 durch das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vom 22.12.2016 geändert wurde.
Die Bestimmung lautete bisher: "Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden."
Die Neufassung lautet: "Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten."
Diese Änderung besagt, dass jeder Unternehmer künftig gezwungen ist, alle Einnahmen und Ausgaben täglich zu erfassen. Die bisher weit verbreitete Übung, sich damit bis zu einem Monat Zeit zu lassen, widerspricht dieser eindeutigen neuen gesetzlichen Regelung. Wer das nicht beachtet, kann bei Betriebsprüfungen erheblichen Ärger bekommen. Das drückt sich in der Regel in Zuschätzungen aus.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat das Merkblatt auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayer. Landesamt für Steuern
Hinweis:
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) hat ein Merkblatt "Kassengesetz 2020 - Neue Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme" herausgebracht. Das Merkblatt 1776.1 kann man auf der Homepage des DWS-Verlags bestellen.
COLLEGA wird in Kürze ein Programm "Revisionssicheres elektronisches Kassenbuch" herausbringen.
05.03.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html