Fremdvergleich bei nahestehenden Personen abgelehnt
Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) weist in seiner Pressemitteilung vom 22.02.2017 auf sein Urteil vom 16.11.2016 (Aktenzeichen 9 K 316/15) hin. Das NFG hat bei der Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitnehmerin, zu der "ein gewisses Näheverhältnis" bestand, keinen Fremdvergleich zugelassen.
Dieses Urteil richtet sich bewusst gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daher hat das NFG auch die Revision zugelassen.
Es bleibt nun abzuwarten, ob der BFH sich der gut begründeten Rechtsansicht des NFG anschließt oder ob er auf seiner bisherigen Rechtsprechung beharrt.
Es bleibt nun abzuwarten, ob der BFH sich der gut begründeten Rechtsansicht des NFG anschließt oder ob er auf seiner bisherigen Rechtsprechung beharrt.
Das NFG hat das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht
05.03.2017
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html