Syndikus-Rechtsanwalt kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 21.02.2017 auf das rechtskräftige Urteil des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2016 (Aktenzeichen 1 AGH 33/16) hin. Danach kann ein als Gruppenleiter bei einer Versicherung angestellter Jurist sich von der allgemeinen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um ausschließlich Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte zu leisten.
Diese Entscheidung kann gegebenenfalls auch für Syndikus-Steuerberater von Bedeutung sein.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 21.02.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2017
05.03.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html