Wechselmodell bei der Umgangsregelung
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 25/2017 vom 27.02.2017 auf seinen Beschluss vom 01.02.2017 (Aktenzeichen XII ZB 601/15) hin. Danach kann ein Familiengericht die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern als Umgangsregelung anordnen.
In der vom BGH entschiedenen Angelegenheit wollte der Vater seinen Sohn "im wöchentlichen Turnus abwechselnd von Montag nach Schulschluss bis zum folgenden Montag zum Schulbeginn zu sich nehmen."
Der BGH hat entschieden, dass grundsätzlich eine persönliche Anhörung des Kindes erforderlich ist. Da diese im Streifall noch nicht erfolgt ist, hat der BGH die Streitsache zurückverwiesen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 25/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2017
05.03.2017
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html