Steuer-Identifikations-Nummer soll Bürger-Identifikations-Nummer werden
Der Bundesrat hat am 05.03.2021 der "Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das so genannte Registermodernisierungsgesetz kann daher nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend verkündet werden."
Steuer-Identifikations-Nummer soll Bürger-Identifikations-Nummer werden
Zitat aus dem Protokoll der Bundesrats-Sitzung vom 05.03.2021:
"Bisher dienen bei Behördenleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen - was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder auch aufwändig war, etwa wenn Betroffene ihre Geburtsurkunde vorlegen mussten. Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten."
Der Bundesrat hat die Mitteilung über seine Sitzung vom 05.03.3021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2021
08.03.2021
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