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 der guten Ideen

Handyverbot auch bei Navinutzung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 05.03.2015 auf seinen Beschluss vom 15.01.2015 (Aktenzeichen Az.: 1 RBs 232/14) hin, nach dem die Nutzung eines Handys als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche unter das Nutzungsverbot fällt, wenn das Handy bei laufendem Motor aufgenommen oder gehalten werden muss.

Das Gericht weist darauf hin, dass eine Nutzung in einem Fahrzeug nur zulässig ist, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Das OLG Hamm hat bereits entschieden, dass es hierbei keinen Unterschied macht, ob der Motor automatisch oder von Hand abgeschaltet wurde. Link COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2014.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2015
09.03.2015