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Mietpreisbremse beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2015 die sogenannte Mietpreisbremse in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Künftig darf bei Wiedervermietung die Miete höchstens 10% über der ortüblichen Vergleichsmiete liegen. Wenn der bisherige Mieter eine höhere Miete bezahlt hat, kann diese bei der Neuvermietung verlangt werden. Allerdings hat der neue Miete ein Auskunftsrecht. Wenn ein Makler beauftragt wurde, muss ihn derjenige bezahlen, der ihn bestellt hat.

Bei Neubauten sollen die neuen Regelungen nicht gelten. Neubauten sind Wohnungen und Häuser, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet werden. Das soll auch für umfassend renovierte Wohnungen gelten.

Das Gesetz wird voraussichtlich Ende März im Bundesrat beraten. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Es ist geplant, dass das Gesetz am 01.06.2015 in Kraft treten soll.

Der Deutsche Bundestag hat eine Information auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Deutscher Bundestag.  

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat Erläuterungen zu dem Gesetz auf seiner Homepage veröffentlicht. Zitat: "Zu beachten ist allerdings, dass Voraussetzung für die Anwendung der Mietpreisbremse zudem der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Länder ist. Diese weisen die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten aus. Erst wenn ein Gebiet ausgewiesen wurde, kann die Mietpreisbremse dort gelten. Die Länder können diese Rechtsverordnungen bereits ab dem Tag nach der Verkündung erlassen." Link Homepage BMJV. Achtung: Dort sind hinter jedem Kapital Zusatztexte, die nach dem Anklicken herunterklappen.

Anmerkung: Die große Koalition hat sich zu einer weiteren Regulierung des Marktes entschlossen. Ob dadurch der Wohnungsmarkt angekurbelt oder eher behindert wird, wurde nicht untersucht. Es wurde auch nicht darüber nachgedacht, den Wohnungsmarkt zum Beispiel durch Investitionsanreize, wie steuerliche Sonderabschreibungen, zu beleben. Der sich aus einem größeren Angebot ergebende Wettbewerb hat sich bisher als wirkungsvollere "Mietpreisbremse" erwiesen.  

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2015
09.03.2015