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 der guten Ideen

Mindestlohn Aufzeichnungspflichten

Die DATEV empfiehlt in ihrem Infoservice LODAS - Mindestlohn und Verdienststrukturerhebung 2014 vom 04.03.2015, die Zeiten einschließlich Pausen genau aufzuzeichnen.

Zitat: "Unsere Empfehlung lautet deshalb weiterhin: Erfassen Sie die Zeiten (inklusive Pausen) genau und lassen Sie sich die Aufzeichnungen unterschreiben, auch wenn die neue Kampagne des BMAS ( www.der-mindestlohn-gilt.de) andere Botschaften vermittelt. Es drohen Bußgelder in empfindlicher Höhe. Es ist jedoch ausreichend, wenn die Arbeitszeit bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert ist, also eine Woche später."

Wir geben die Empfehlung der DATEV ohne Kommentar an unsere Leser weiter.

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2015
09.03.2015