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Mindestlohn Urlaubsgeld nicht anrechenbar

Beck Aktuell weist auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015 (Aktenzeichen 54 Ca 14420/14) hin, nach dem ein Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen.

Gegen das Urteil ist die Berufung an das Landesarbeitsgereicht Berlin-Brandenburg möglich.

Man wird prüfen müssen, ob bestehende Arbeitsverträge geändert werden können. Leistungsvergütungen und Prämien in der Form einer Jahreszahlung müssen gegebenenfalls modifiziert werden, wenn die Grundvergütung unter dem jeweiligen Mindestlohn liegt.

Beck Aktuell hat den Hinweis auf das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage beck-aktuell   

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2015
09.03.2015