Umsatzsteuerliche Organschaft und Vorsteuerabzug
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 23/2016 auf sein Urteil vom 19.01.2016 (Aktenzeichen XI R 38/12) hin. Der BFH hat über mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Holding und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft entschieden.
In einem Fall ging es um den Vorsteuerabzug bei einer Führungsholding, wenn diese umsatzsteuerfreie Einnahmen - Zinsen - hatte. Im zweiten Fall ging es um die Frage, ob eine GmbH & Co. KG im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft Organ sein kann.
Von Bedeutung ist die Abklärung, ob eine - eventuell bisher unerkannte - Organschaft besteht, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die bereits mehrfach erhobene Forderungen, Organschaften nur anzunehmen, wenn dies vom Steuerpflichtigen beantragt wurde, kann nur unterstützt werden.
Der BFH hat die Pressemitteilung 23/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2016
14.03.2016