Verbraucher-Schlichtungsstellen
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft.
Für steuerliche Berater ist zu beachten:
Verbraucher, das sind also Mandanten nicht in ihrer Eigenschaft als Unternehmer, können sich im Fall von Streitigkeiten mit ihrem steuerlichen Berater an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, Unternehmer - also steuerliche Berater - müssen die von der Verbraucherschlichtungsstelle jeweils festgesetzten Gebühren bezahlen.
Nach unseren Informationen plant die Steuerberaterkammer München, eine derartige Verbraucherschlichtungsstelle einzurichten.
Die Steuerberaterkammer München wird zu gegebener Zeit auf diesen neuen Service hinweisen. Wir werden auch berichten.
Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bürgerzugang zum Gesetz
COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2016
14.03.2016