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 der guten Ideen

Zoll veröffentlicht App „Zoll und Post“

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 11.03.2016 darauf hin, dass beim Online-Shoppen Zoll-Bestimmungen zu beachten sind: Bei Sendungen aus einem Nicht-EU-Land muss die bestellte Ware durch den Zoll.

Zitat aus dem Schreiben des BMF:
"Die neue App „Zoll und Post“ hilft hier die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und liefert wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr."

Das BMF hat das Schreiben vom 08.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2016
14.03.2016 

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