Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Newsletter vom 03.03.2017 ein Schreiben vom 01.02.2017 "Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen " veröffentlicht.
Das Schreiben umfasst 96 Seiten, es wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden.
Im Wesentlichen werden Finanzinstitute (Banken, Versicherungen, Investmentfonds) sich nach diesem Schreiben richten müssen. Ob es gelungen ist, alle undurchschaubaren Praktiken der international tätigen Steuerhinterzieher darzustellen und damit zu regeln, darf bezweifelt werden.
Aber es ist wenigstens ein lobenswerter Anfang, über den sich KMU, die sich für kleinste Fehler rechtfertigen müssen, nur freuen können. Es handelt sich zumindest um einen hoffentlich erfolgreichen Versuch zu mehr Steuergerechtigkeit.
Das BMF hat das Schreiben vom 01.02.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
013.03.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html