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 der guten Ideen

Haben Roboter Rechte?

Das Online Magazin "Deutscher AnwaltSpiegel" befasst sich in seiner Ausgabe 07/2017 mit diesem Thema: "Haben Roboter Rechte? Europäisches Parlament äußert sich zu künstlicher Intelligenz und Robotik."

Recht ungläubig liest man diese Überschrift. Was ist das für ein Thema? Roboter sind Maschinen und Maschinen haben keine Rechte! Das ist die erste Reaktion.

Wenn man dann weiter liest, wird einem klar, welche heute unvorstellbaren Veränderungen wir zu erwarten haben.

Ein Zitat aus dem Aufsatz im Deutscher AnwaltSpiegel Ausgabe 07/2017 soll unsere Leser ermuntern, den ganzen Artikel zu lesen:
"Ein eigener Rechtsstatus für Roboter ist Musik aus einer noch nicht ganz nahen Zukunft. Auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts könnte er aber nützlich sein. Geben Roboter Erklärungen im eigenen Namen ab und handeln sie dabei mit eigener Rechtspersönlichkeit, so werden sie selbst Vertragspartner und damit Träger von Rechten und Pflichten. Damit würden Roboter auch selbst mit ihrem eigenen Vermögen haften und wären auch vor Gericht zu verklagen. Dass dies einige Herausforderungen mit sich bringt, liegt auf der Hand. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob und wie ein Roboter eigenes Vermögen aufbauen soll. Soll er für seine Arbeit entlohnt werden? Das hört sich aus heutiger Sicht dann doch alles noch sehr futuristisch und phantastisch an. Der wirtschaftliche Gedanke dahinter ist aber durchaus naheliegend, denn ein Roboter könnte aus seinem Lohn auch Steuern zahlen. Für die Aufrechterhaltung der Sozialsysteme könnte dies essentiell werden. Auch Versicherungsbeiträge für die Roboterhaftpflichtversicherung könnten aus diesem Lohn bestritten werden."

Das Magazin "Deutscher AnwaltSpiegel" hat seine Ausgabe 07/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Deutscher AnwaltSpiegel

Zum Führerschein für Computer vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2017

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2017
013.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html