Keine PKW-Nutzungsbesteuerung bei Fahrverbot
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter vom März 2017 auf sein Urteil vom 24.01.2017 (Aktenzeichen 10 K 1932/16 E) hin. Danach ist für die Zeit eines Fahrverbots kein geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines überlassenen Kraftfahrzeugs anzusetzen.
Dem Arbeitnehmer war aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, das Fahrzeug zu nutzen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 24.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
013.03.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html