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Vorsicht bei An- oder Verkauf von Kraftfahrzeugen im Internet

Das Oberlandesgericht Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 09.03.2017 auf zwei sehr beachtenswerte Entscheidungen zu Risiken beim An- oder Verkauf von Kraftfahrzeugen im Internet hin.

Urteil des 
 OLG Hamm vom 22.02.2016 (Aktenzeichen. 5 U 110/15)
Kein gutgläubiger Erwerb an einem Fahrzeug, auch wenn der Anbieter im Besitz des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere und aller Schlüssel des Kraftfahrzeugs ist. Im Urteilsfall hatte sich der Anbieter, der sich als gewerblicher Autohändler ausgab, in betrügerischer Weise in den Besitz des Fahrzeugs, der Papiere und Schlüssel gebracht. Der Anbieter war nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen.  Der Käufer hätte sich nach dem Urteil des OLG Hamm davon überzeugen müssen, dass der Anbieter berechtigt ist, den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abzuschließen. Im Urteilsfall ging das Gericht davon aus, dass der ursprüngliche Eigentümer das Eigentum an dem Fahrzeug nicht verloren hatte und daher kein rechtmäßiger Kaufvertrag zustande kam.
 
Rechtsstreit vor dem OLG Hamm (Aktenzeichen 5 U 69/16) beendet mit der Rücknahme der Berufung am 05.12.2016.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 09.03.2017:
"Die z. B. per E-Mail übersandte ʺBestätigungʺ eines Überweisungsauftrages kann gefälscht sein - allein ein Überweisungsauftrag lässt regelmäßig nicht erkennen, dass das vermeintlich angewiesene Geld auch tatsächlich auf dem Empfängerkonto ankommen wird."
Im Urteilsfall wurde das Fahrzeug von dem Gebrauchtwagenhändler weiter veräußert, schon die Vorinstanz vereinte einen gutgläubigen Erwerb.
 
Hinweis:
Immer, wenn der Name des Verkäufers nicht mit dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren übereinstimmt, muss man vorsichtig sein. In beiden Fällen wurden die Fahrzeuge zu sehr günstigen Preisen angeboten - was aber nicht dagegen half, dass das Geld in beiden Fällen verloren war.
Der zweite Fall zeigt auch, dass man Fahrzeug, Fahrzeugpapiere und Schlüssel nicht herausgeben sollte, wenn der Verkaufspreis nicht bezahlt ist. Eine Bankbestätigung über eine angeblich erfolge Überweisung lässt sich fälschen, wie der zweite Rechtsstreit zeigt.
 
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 09.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm
 
013.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html