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Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen bei einem Dienstjubiläum

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.02.2020 ein Schreiben "Pauschale Bewertung von Rückstellungen für  Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums" veröffentlicht. 

Dem BMF - Schreiben ist eine Tabelle zur Berechnung des Teilwerts der Rückstellungen beigefügt.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 27.02.2020:
"Die Anlage dieses Schreibens ist spätestens der pauschalen Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich Dienstjubiläen am Ende der Wirtschaftsjahre zugrunde zu legen, die nach dem 29. Juni 2020 enden; sie kann frühestens für Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 20. Juli 2018 (Tag der Veröffentlichung der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“) enden. Sind neben Jubiläumsrückstellungen auch Pensionsverpflichtungen oder sonstige versicherungsmathematische Bilanzposten des Unternehmens zu bewerten, setzt die frühere Berücksichtigung voraus, dass auch bei diesen Bewertungen der Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ erfolgt ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 27.02.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2020
09.03.2020

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