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BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) weis in seiner Pressemitteilung Nr. 12 vom 05.03.2020 darauf hin, dass er dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, "ob § 43 Abs. 18 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (sog. Korb II-Gesetz) auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen des Veranlagungszeitraums 2003 anordnet, aufgrund eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot verfassungswidrig ist."

Der BFH hat die Pressemitteilung 12 vom 05.03.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2020
09.03.2020

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