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Volljährige Kinder haben in einem Kindergeldprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Der Bundesfinanzhof (BFH) weis in seiner Pressemitteilung Nr. 11 vom 05.03.2020 auf sein Urteil vom 18.09.2019 (Aktenzeichen III R 59/18) hin. Danach haben volljährige Kinder in einem Kindergeldprozess kein Zeugnisverweigerungsrecht. 

Zitat aus der Pressemitteilung 11 vom 05.03.2020 des BFH:
"Daher gilt der Grundsatz, dass Angehörige, also auch volljährige Kinder, nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 101 AO zur Verweigerung der Aussage berechtigt sind, ausnahmsweise nicht im Kindergeldprozess."

Der BFH hat die Pressemitteilung 11 vom 05.03.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2020
09.03.2020

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