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Ertragsteuern bei Entlassungsentschädigungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.03.2016 zu "Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen" Stellung genommen.

Das Schreiben regelt Einzelheiten der Tarifbegünstigungen nach § 34 Absätze 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG), die bei der Zusammenballung von Einkünften gewährt werden. Dabei ist es nach dem BMF-Schreiben vom 04.03.2016 unschädlich, wenn ein Anteil von nicht mehr als 10% in einem anderen Veranlagungszeitraum bezahlt wird.

Das BMF hat das Schreiben vom 23.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2016
06.03.2016 

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