Europäischer Gerichtshof zu Markenverletzungen im Internet
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 23/2016 vom 03.03.2016 auf sein Urteil in der Rechtssache C-179/15 hin. Danach ist der Inhaber einer ehemaligen Vertragswerkstatt eines Automobilkonzerns nicht dafür verantwortlich, dass gegen seine Anweisung Werbeanzeigen im Internet veröffentlicht werden.
Zitat aus der Pressemitteilung 23/2016 des EuGH:
"Ebenso kann der Werbende nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Betreiber anderer Websites verantwortlich gemacht werden, die ohne seine Zustimmung die Anzeige übernommen haben, um sie auf ihrer eigenen Website einzustellen."
Der EuGH hat die Pressemitteilung 23/2016 vom 03.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Gerichtshof der Europäischen Union
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2016
06.03.2016