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Verluste aus dem Verfall von Optionen berücksichtigungsfähig

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 21/2016 vom 02.03.2016 auf seine Urteile vom 12.01.2016 (Aktenzeichen IX R 48/14, IX R 49/14, IX R 50/14) hin. Danach mindern Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Zitat aus der Pressemitteilung 21/2016 vom 02.03.2016:
"Mit seinen Urteilen wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung des BMF (BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012, BStBl I 2012, 953, Rz. 27 und vom 27. März 2013, BStBl I 2013, 403). Die Urteile sind auch deshalb von besonderer Bedeutung, da sie zur heute geltenden Rechtlage nach Einführung der Abgeltungssteuer ergangen sind. " 

Der BFH hat die Pressemitteilung 21/2016 vom 02.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2016
06.03.2016 

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