Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter dem Titel "Eindämmung der Normenflut" am 14.03.2016 festgelegt, welche BMF-Schreiben und gleichlautende Erlasse noch Gültigkeit haben.
Dem Schreiben ist eine "Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder"
und
"Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 23. März 2015 (BStBl I S. 278) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. März 2015 (BStBl I S. 279) aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder"
beigefügt.
Das BMF hat das Schreiben vom 14.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2016
21.03.2016