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 der guten Ideen

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter dem Titel "Eindämmung der Normenflut" am 14.03.2016 festgelegt, welche BMF-Schreiben und gleichlautende Erlasse noch Gültigkeit haben.

Dem Schreiben ist eine "Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder"
und
"Ge­mein­sa­me Lis­te der im BMF-Schrei­ben vom 23. März 2015 (BSt­Bl I S. 278) und in den gleich lau­ten­den Er­las­sen der obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der vom 23. März 2015 (BSt­Bl I S. 279) auf­ge­führ­ten und nicht mehr in der ak­tu­el­len Po­si­tiv­lis­te ent­hal­te­nen BMF-Schrei­ben und gleich lau­ten­den Er­las­se der obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der"
beigefügt.

Das BMF hat das Schreiben vom 14.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2016
21.03.2016 

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