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Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 59/2016 vom 18.03.2016 auf sein Urteil vom 18.03.2016 (Aktenzeichen V ZR 75/15) hin. Danach ist es grundsätzlich möglich, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils) rechtsfähiger Verband den Erwerb eines Grundstücks beschließen kann.

Auf dem erworbenen Grundstück befanden sich seit Jahren Kfz-Stellplätze, die von einem Teil der Wohnungseigentümer genutzt wurden. Als das Grundstück zum Verkauf angeboten wurde, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Stimmenmehrheit der Erwerb des Grundstücks beschlossen.

Der BGH kam in dem Urteil zum Ergebnis, dass dieses ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

Der BGH hat die Pressemitteilung 59/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2016
21.03.2016 

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