Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Mandatsbeendigung - Zurückbehaltungsrecht - Schadensersatz

Der Versicherer HDI schildert in seinem Newsletter I/2016 - Autor Rechtsanwalt Rafael Meixner - ausführlich und gründlich, worauf man achten muss.

Zitat aus der Einleitung:
"Wird ein Mandat beendet, kommt es vielfach zu Divergenzen zwischen dem Steuerberater und seinem ehemaligen Mandanten. Gerade, wenn der Mandant ein langjähriges Mandat kündigt, weil er mit den vormaligen – vermeintlich mangelhaften – Leistungen seines bisherigen Beraters unzufrieden ist, ist die Situation nicht nur emotional aufgeladen. Vielfach stehen sich auch rechtliche Interessen diametral entgegen. Der Mandant verlangt einerseits die Übergabe von Unterlagen an den neuen Berater und gegebenenfalls Schadenersatz. Der Steuerberater sieht andererseits der Begleichung noch offener Kostennoten entgegen. Damit stellt sich die Frage, inwieweit sich der Steuerberater kooperativ zeigen muss, welche Unterlagen er herauszugeben hat und ob ihm gegebenenfalls ein Zurückbehaltungsrecht hieran zusteht."

Zitat des Schluss-Satzes:
"Fazit
Das Zurückbehaltungsrecht stellt ein effektives und einfaches Druckmittel seitens des Steuerberaters dar, seinen Honoraranspruch durchzusetzen. Dennoch sollte er sorgsam prüfen, ob nicht ausnahmsweise die Grenzen der zulässigen Ausübung bereits überschritten sind. Andernfalls besteht die Gefahr, sich gegenüber dem (ehemaligen) Mandanten schadenersatzpflichtig zu machen."

HDI hat den Artikel von Meixner auf seiner seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage HDI

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2016
21.03.2016 

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte