Tiefpreisgarantie und Widerrufsrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 57/2016 vom 16.03.2016 auf sein Urteil vom 16.03.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 146/15) hin. Danach steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, wenn in einem Fernabsatzgeschäft die Tiefpreisgarantie nicht eingehalten wird.
Unter Berufung auf die Tiefpreisgarantie hatte in Verbraucher zur Vermeidung des Widerrufs die Auszahlung des Differenzbetrages gefordert. Dem kam der Verkäufer nicht nach. Daraufhin trat der Verbraucher von dem Vertrag zurück. Seine Klage auf Rückerstattung des gesamten Kaufpreises hatte Erfolg.
Der BGH hat in dem urteil entschieden, dass das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nur in besonderen Fällen ausgeschlossen ist.
Zitat aus der Pressemitteilung 57/2016 des BGH:
"Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Verbraucher arglistig handelt, etwa indem er eine Schädigung des Verkäufers beabsichtigt oder schikanös handelt."
Der BGH hat die Pressemitteilung 57/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2016
21.03.2016