Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer nur begrenzt möglich
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 25/2016 vom 16.03.2016 auf sein Urteil vom 11.11.2015 (Aktenzeichen V R 8/15) hin. Danach ist kein Vorsteuerabzug möglich für Beratungsleistungen gegenüber einem Arbeitnehmer über Fragen der Gründung einer GmbH.
Ein unglücklich verlaufener Fall, der bei richtiger Vorbereitung und Beratung durchaus anders hätte ablaufen können. Das Urteil kann als lehrreiches Beispiel für ähnliche Fälle dienen-
Der BFH hat die Pressemitteilung 25/2016 vom 16.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2016
21.03.2016