Arbeitnehmerüberlassung Änderungen für Leiharbeiter zum 01.04.2017
Die Verschiebung des Inkrafttretens der Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 01.01.2017 auf den 01.04.2017 hat den Beteiligten drei Monate Zeit zur Anpassung gewährt.
Ein Darstellung der Änderungen ergibt sich aus einer Veröffentlichung der Bundesregierung vom 25.11.2016.
Die Bundesregierung hat die Mitteilung vom 25.22.2016 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Bundesregierung
20.03.2017
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http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html